EU-Roaming – Neue Regelung wirft einige Fragen auf

FAQ
EU-Roaming

EU-Roaming Gebühren entfallen

Roaming ist ein Thema, das die meisten von uns als Handynutzer beschäftigt. Immerhin haben mehr als 50 % der Mobilfunk-Kunden auch einen Bestandteil im Vertrag, der sich auf das Roaming bezieht. Je nach Anbieter gibt es hier Unterschiede. Teilweise enthalten die Verträge und Tarife direkt eine Roaming-Flatrate. Oft wird aber auch mit einem Verbrauchsvolumen gearbeitet. Welche Variante hier für uns günstiger ist, hängt von der Art und Dauer der Nutzung ab. Nun müssen wir uns darüber aber bald keine Gedanken mehr machen, denn am den 15. Juni tritt eine entscheidende Änderung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können die Mobilfunkanbieter Roaming-Gebühren nicht mehr in Rechnung stellen. Wenn wir dann aus dem Ausland SMS versenden, Datenvolumen nutzen oder Telefonate führen, zahlen wir dieselben Gebühren wie im Inland. Dies gilt erst einmal nur für das EU-Ausland und basiert auf der EU-Roaming-Vorgabe EU MEMO/16/4396. Hier treten jedoch noch einige Fragen auf.

Roaming – was ist das genau?

Roaming ist ein Begriff aus dem Englischen und bedeutet übersetzt nichts anderes, als „herumwandern“. Das heißt, der Nutzer wandert mit seinem Tarif in ein anderes Land und verlässt den normalen Nutzungsbereich. Durch das Roaming wird ihm eine Möglichkeit zur Verfügung gestellt, ein anderes Netz zu verwenden und weiter erreichbar zu bleiben. In der Vergangenheit haben Nutzer mit dem Roaming vor allem schlechte Erfahrungen gemacht, da die Gebühren, die hier anfallen können, oft sehr hoch sind.

Auf welche Länder bezieht sich die EU-Roaming-Regelung?

Roaming-Regelung

Wo gilt die Roaming-Regelung?

Es handelt sich um eine flächendeckende Regelung, die alle 28 Länder der EU abdeckt. Dies sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich (bis zum Austritt) und Zypern. Wichtig zu wissen: Für das Vereinigte Königreich gilt diese Regelung nur noch so lange, bis der Austritt durchgeführt ist. Zudem wurden bei manchen Mobilfunkanbietern auch noch weitere Länder mit in den EU-Tarif aufgenommen. Dazu gehören beispielsweise die Türkei und die Schweiz sowie die Kanarischen Inseln und Liechtenstein. Vor einer Reise ist es daher empfehlenswert, sich bei dem eigenen Anbieter zu erkundigen, welche Länder durch den Tarif abgedeckt sind.

Sind Zusatzkosten bei langen Aufenthalten möglich?

Mobilfunkanbieter haben die Möglichkeit, weitere Gebühren von ihren Kunden zu fordern, wenn diese mehr Volumen nutzen, als vorgesehen ist. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um ein willkürlich festgelegtes Volumen, sondern um die Überschreitung der Datenmenge aus dem Vertrag. Außerdem wird in der Regelung eine zusätzliche Grenze festgelegt, die eine Nutzung des Internets im Ausland regeln soll. Bisher gibt es dazu aber noch keine weiteren Informationen. Auch hier sind jedoch nur wenige Verbraucher betroffen. Zudem haben Anbieter die Möglichkeit, nach vier Monaten eventuell Gebühren zu erheben.

Wie lange kann das EU-Roaming im Ausland nun kostenfrei genutzt werden?

Hier gibt es keine allgemeingültigen Vorgaben. Stattdessen können dies die Mobilfunkanbieter selbst entscheiden. Erlaubt ist, nach dem Ablauf von vier Monaten weitere Gebühren aufzurufen. Allerdings muss der Nutzer mindestens zwei Wochen vor der Abrechnung der Gebühren informiert werden. Zudem können Anbieter für Nutzer, die besonders viel telefonieren oder ein sehr hohes Maß an Datenverbrauch haben, weitere Gebühren aufrufen. Allerdings sind laut der EU-Kommission nur sehr wenige Verbraucher davon betroffen.

Erfolgt die Umstellung der Verträge automatisch?

Die EU-Kommission hat festgelegt, dass ab dem 15.6.2017 keine zusätzlichen Roaming-Gebühren mehr eingefordert werden dürfen. Das heißt, die Verträge werden durch die Mobilfunkanbieter alle automatisch umgestellt.

Welche Menge an Datenvolumen steht im Ausland ab dem 15.6. zur Verfügung?

Die Menge des Datenvolumens ist abhängig von dem Vertrag, den ein Nutzer hat. Die Kosten bleiben gleich, ebenso wie die Freimenge, die vertraglich für SMS, Telefonie und Daten vereinbart ist. Wer also beispielsweise in seinem Vertrag 5 GB Inklusivvolumen hat, der kann das auch im Ausland nutzen.

Ist eine Preissteigerung im Inland dadurch möglich?

Für die Mobilfunkanbieter beinhaltet diese neue Regelung natürlich einen Kostenverlust und daher ist es denkbar, dass die Preise im Inland angezogen werden. Hierzu gibt es eine Entscheidung durch die EU-Kommission. So haben die Telekom-Unternehmen der EU die Möglichkeit, entstehende Kosten durch die Kunden im Ausland einander aufzurechnen. Bei einem Anruf können pro Minute dabei bis zu 3,2 Cent eingefordert werden. Eine SMS kann bis zu 1 Cent kosten. Auch für die Internet-Nutzung gibt es Grenzen. Für 1 GB steht diese zu Beginn bei 7,70 Euro. Nach und nach wird die Grenze dann bis ins Jahr 2022 auf 2,50 Euro gesenkt. Eine Kostensteigerung de Unternehmens kann durchaus an den Kunden weitergegeben werden.

Haben Mobilfunkanbieter die Möglichkeit, EU-Roaming auszuschließen?

Handy in der EU

Handy in der EU ohne Einschränkung nutzen

Es ist durchaus möglich, dass Mobilfunkanbieter bei einigen Tarifen das Roaming ausschließlich. Zudem gibt es schon einige Anbieter, wie freenetMobile oder klarmobil.de, bei denen Roaming überhaupt erst nach einer Nutzung von sechs Wochen verwendet werden kann. Bei einigen Anbietern werden die Roaming-Verbindungen sogar ganz untersagt. Anbieter, wie Drillisch oder callmobile, haben Tarife, bei denen gar nicht aus dem Ausland telefoniert oder das Internet genutzt werden kann. Die sogenannten nationalen Tarife sind günstiger als die Varianten, bei denen eine internationale Nutzung möglich ist.
Die Anbieter informieren über diese Ausschlüsse jedoch normalerweise auf der Webseite. Für Kunden, die generell keine Nutzung im Ausland planen, können diese Tarife sogar Vorteile mitbringen. Allerdings ist bei der Entscheidung für einen nationalen Tarif zu bedenken, dass dieser m Ausland dann wirklich nur mit WLAN-Hotspot genutzt werden kann.
Nun wird sich in Zukunft erst einmal zeigen, inwieweit sich diese Veränderung generell auf die Tarife auswirkt. So hat WinSIM, eine Drillisch-Marke, schon jetzt die Grundgebühren teilweise erhöht. Gerade Drillisch als Anbieter mit besonders günstigen Preisen macht sich natürlich darüber Gedanken, dass die eigene Rechnung nicht mehr aufgehen kann. So können Kunden, die häufig im Ausland sind und hier auch das Mobiltelefon nutzen, für hohe Kosten statt Einnahmen sorgen. Immerhin können diese Kosten gegenseitig in Rechnung gestellt werden unter den Mobilfunkanbietern. Zwar sind diese Großhandelspreise lediglich in der ersten Zeit besonders hoch. Dennoch ist das für die Provider erst einmal ein Grund, die Kostenerhöhung an die Kunden weiterzuleiten.

Was ist, wenn Nutzer eine separate Roaming-Flat in ihrem Vertrag haben?

Nutzer, die generell sehr viel im Ausland unterwegs sind, haben in ihren laufenden Verträgen oft eine zusätzliche Roaming-Flat, die natürlich auch gezahlt wird. Hier erfolgt eine Umstellung durch den Anbieter. So hat der Kunde dann dort dieselben Konditionen, wie auch zu Hause. Es kann jedoch noch Einzelfallentscheidungen geben. Grundsätzlich wird durch den Mobilfunkanbieter aber eine Information an die Kunden herausgehen.

Wer mehr Leistung möchte, der muss mehr zahlen

Um die Kassen zu füllen, machen sich die Mobilfunkanbieter aber auch noch anderweitig Gedanken und bieten Tarife mit hohen Grundkosten an, die über zahlreiche Zusatzleistungen verfügen. Von einem erhöhten Datenvolumen bis hin zu noch höheren Flats sollen die Kunden dazu angehalten werden, sich gleich für die teuren Tarife zu entscheiden. So hat O2 die Free-Tarife eingerichtet, die mit einer Gebühr von 5 Euro mehr auch nach dem verbrauchten Datenvolumen noch mit einer hohen Bandbreite punkten. Auch die Telekom legt nach. So wird durch StreamOn vor allem der Bereich rund um das mobile Streaming weiter aufgestellt. Auch das ist natürlich mit höheren Kosten verbunden.
Auch wenn es also nun erst einmal so scheint, als würden wir zukünftig sparen, können steigende Preise schnell wieder für neuen Frust sorgen. Daher ist es besonders wichtig, dass wir uns beim Handytarif-Vergleich nicht über den Tisch ziehen zu lassen.

TIPP: Mobilfunbkanbieternbieter müssen bei Kunden mit gebuchten Auslandspaketen noch vor dem 15. Juni nachfragen, ob diese Auslandspakete behalten oder auf EU-Roaming wechseln möchten. Nur Nutzer, die ihr Auslandspaket wirklich behalten wollen, werden nicht ab dem 15. Juni automatisch auf EU-Roaming umgeschaltet.

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